Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklertätigkeiten

 

Definitionen:

PROJEKTAS: ist die Feistritzer Hinz GmbH & Co OG, FN 335997p des LG Linz

Kunde: Ist der Auftraggeber von Projektas und auch ein Interessent, der sich für Immobilien, die im Portfolio von Projektas vorhanden sind, interessiert und z.B. eine Immobilie besichtigt, oder einen Maklervertrag unterfertigt, ein Kauf- oder Mietanbot legt und/oder einen Kaufvertrag oder Mietvertrag über Vermittlung von Projektas abschließt oder sonstige Dienstleistungen von Projektas in Anspruch nimmt.

 

I. Hinweise / Geltungsbereich

  1. Projektas wird als Doppelmakler tätig, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge „AGB“) sind integraler Bestandteil aller Rechtsgeschäfte und liegen der Inanspruchnahme sämtlicher Dienstleistungen der Projektas zugrunde.
  3. Anderen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblätter von Kunden, welcher Art auch immer, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  4. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
  5. Soweit die nachstehenden AGB mit dispositiven Bestimmungen der IMV oder dem MaklerG in Widerspruch stehen, gehen die AGB diesen Bestimmungen vor.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. In diesem Fall gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

 

II. Zustandekommen des Vermittlungsvertrages

  1. Sämtliche Angebote der Projektas sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, -vermietung oder –verpachtung sind vorbehalten.

 

III. Angaben und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde sichert zu, dass die Angaben, die er macht, den Tatsachen entsprechen. Änderungen sind unverzüglich bekannt zu geben.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, das Geschäft abzuschließen, wenn der Vermittlungsauftrag vollinhaltlich, inbes. in Bezug auf den geforderten Preis erfüllt ist.

 

IV. Provision, Nebenkosten und Mahnkosten und Zinsen

  1. Provisionssätze -> siehe Nebenkostenübersicht
  2. Nebenkosten -> siehe Nebenkostenübersicht
  3. Der Kunde ist verpflichtet pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 7,50 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 zu bezahlen. (§ 458 UGB bleibt hiervon unberührt).
  4. Der Kunde schuldet ab Fälligkeit der Rechnung 9 % Zinsen p.a.; sofern der Kunde kein Verbraucher ist, schuldet er gesetzliche Zinsen.

 

V. Gewährleistung/Haftung

  1. Projektas ist nicht verpflichtet, Angaben des Kunden auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, sondern darf auf deren Richtigkeit vertrauen. Für die Richtigkeit von Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt verfügungsberechtigten Person beruhen, wird keine Gewähr geleistet.
  2. Projektas leistet gegenüber Verbrauchern Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung auf Preisminderung in Höhe von maximal 50% der vereinbarten Provision beschränkt; weitergehende Gewährleistungsrechte bestehen nicht.
  3. Projektas haftet ungeachtet des Rechtsgrundes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  4. Projektas haftet gegenüber Unternehmern auch bei grober Fahrlässigkeit nicht für nicht vorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, sonstige mittelbare Schäden, Weiterfresserschäden, Schäden aus entgangenem Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
  5. Ansprüche auf Schadenersatz und/oder aus Gewährleistung sowie sonstigem erdenklichen Rechtsgrund sind von Unternehmern binnen 24 Monaten bei sonstigem Verfall gerichtlich geltend zu machen.

 

VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Parteien Linz. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Projektas in Linz vereinbart. Gegenüber Verbrauchern iSd KSchG gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 14 KSchG).

 

VII. Steuerliche Angelegenheiten

Projektas übernimmt keine steuerliche Abwicklung oder Beratung oder Berechnung von Steuersätzen, z.B. Immobilienertragssteuer auf der Verkäuferseite oder Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr auf der Käuferseite. Projektas empfiehlt einen fachkundigen Berater (z.B. Steuerberater) mit diesen Fragestellungen zu befassen.

 

VIII. Anwendbares Recht

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss von Verweisungsnormen und dem UN-Kaufrecht.