ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR MAKLERTÄTIGKEITEN
Definitionen:
PROJEKTAS: ist die Feistritzer Hinz GmbH & Co OG, FN 335997p des LG Linz
Kunde: Ist der Auftraggeber von Projektas und auch ein Interessent, der sich für Immobilien, die im Portfolio von Projektas vorhanden sind, interessiert und z.B. eine Immobilie besichtigt, oder einen Maklervertrag unterfertigt, ein Kauf- oder Mietanbot legt und/oder einen Kaufvertrag oder Mietvertrag über Vermittlung von Projektas abschließt oder sonstige Dienstleistungen von Projektas in Anspruch nimmt.
I. Hinweise / Geltungsbereich
- Projektas wird als Doppelmakler tätig, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.
- Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte sowie Dienstleistungen der Projektas.
- Anderen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblätter von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
- Soweit die nachstehenden AGB mit dispositiven Bestimmungen der IMV oder dem MaklerG in Widerspruch stehen, gehen die AGB diesen Bestimmungen vor.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
II. Zustandekommen des Vermittlungsvertrages
1. Sämtliche Angebote der Projektas sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, -vermietung oder –verpachtung sind vorbehalten.
III. Angaben und Pflichten des Kunden
- Der Kunde sichert zu, dass die Angaben, die er macht, den Tatsachen entsprechen. Änderungen sind unverzüglich bekannt zu geben.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Geschäft abzuschließen, wenn der Vermittlungsauftrag vollinhaltlich, inbes. in Bezug auf den geforderten Preis erfüllt ist.
IV. Provision, Nebenkosten und Mahnkosten und Zinsen
- Provisionssätze -> siehe Nebenkostenübersicht
- Nebenkosten -> siehe Nebenkostenübersicht
- Der Kunde ist verpflichtet pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 7,50 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 zu bezahlen.
- Der Kunde schuldet ab Fälligkeit der Rechnung 9 % Zinsen p.a.; sofern der Kunde kein Verbraucher ist, schuldet er gesetzliche Zinsen.
V. Gewährleistung/Haftung
- Projektas ist nicht verpflichtet, Angaben des Kunden auf deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, sondern darf auf deren Richtigkeit vertrauen. Für die Richtigkeit von Angaben, die auf Informationen der über ein Objekt verfügungsberechtigten Person beruhen, wird keine Gewähr geleistet.
- Projektas leistet gegenüber Verbrauchern Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung auf Preisminderung in Höhe von maximal 50% der vereinbarten Provision beschränkt; weitergehende Gewährleistungsrechte bestehen nicht.
- Projektas haftet ungeachtet des Rechtsgrundes nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Projektas haftet gegenüber Unternehmern auch bei grober Fahrlässigkeit nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, Weiterfresserschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
- Für Personenschäden haftet Projektas im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Ansprüche auf Schadenersatz und/oder aus Gewährleistung sowie sonstigem erdenklichen Rechtsgrund sind binnen 6 Monaten nach Schadenseintritt bei sonstigem Verfall gerichtlich geltend zu machen.
VI. Datenschutz und Datenweitergabe / Zustimmungserklärung Email / Anrufe
- Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse, Sozialversicherungsnummer, Interessenslage bezüglich Immobilien, Anfragen, Emails) ermittelt und automationsunterstützt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf unbestimmte Zeit gespeichert werden. Zweck der Speicherung ist die Abwicklung der Geschäftstätigkeit mit dem Auftraggeber oder Kunden und die Dokumentation der Verdienstlichkeit der Tätigkeit von Projektas sowie die Abwicklung der Aufträge.
- Name, Adresse, Email-Adresse und Telefonnummer von Kunden und Auftraggebern werden nicht an Dritte weitergegeben.
- Der Kunde stimmt zu, dass er per Email, Telefax, soziale Medien oder telefonisch im Rahmen der Vermittlung von Immobilien auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung von Projektas informiert wird und er Direktwerbung erhält. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstandvereinbarung
Erfüllungsort ist Linz. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Projektas vereinbart. Ist der Kunde Verbraucher ist für Klagen von Projektas gegen den Kunden jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
VIII. Steuerliche Angelegenheiten
Projektas übernimmt keine steuerliche Abwicklung oder Beratung oder Berechnung von Steuersätzen, z.B. Immobilienertragssteuer auf der Verkäuferseite oder Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr auf der Käuferseite. Projektas empfiehlt einen fachkundigen Berater (z.B. Steuerberater) mit diesen Fragestellungen zu befassen.
IX. Anwendbares Recht
Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern wird österreichisches Recht unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen vereinbart.